Hallo zusammen, heute möchte ich mich einem Thema widmen, das in der Outdoorszene immer wieder polarisiert. Man hört von „Naturschutzsherrifs, Wichtigtuern und Spassbremsen“, aber auch vor den „Vandalen, Umweltschweinen und Chaoten“. Ich möchte hier versuchen, einen Überblick zu schaffen, wer was wo macht – und welche Optionen und Möglichkeiten man hat.
Naturschutzgebiet ist nicht Naturschutzgebiet, es gibt, auch zusammen mit den Futura2000 Flora-Fauna Habitaten, viele verschiedene Schutzzonen, für die verschiedene Einschränkungen – mal auf bestimmte Zeiten beschränkt, mal ganzjährig – gelten.
Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG oder LS) ist eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts. Gegenüber Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft, sind oft großflächiger angelegt, Auflagen und Nutzungseinschränkungen hingegen geringer.
In der Regel ist hier die Betretung weniger eingeschränkt und eine Nutzung zu Freizeitzwecken kann sogar gegeben sein (Klettersteige, etc…). Ja selbst für Modellflug und gewerbliche Nutzung können Landschaftschutzgebiete frei gegeben sein.
Naturschutzgebiete (NSG) sind eine Schutzkategorie des gebietsbezogenen Naturschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
§ 23 BNatSchG definiert wie folgt:
(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit.
Man sieht hier schon, es geht deutlich tiefer, in Naturschutzgebieten kann es häufig zu temporären oder dauerhaften Betretungsverboten kommen, die Nutzung ist stark eingeschränkt. Von den Einschränkungen ähnlich gelagert sind auch die Vogelschutzgebiete.
(so soll es bleiben, oder?)
Die Frage nach dem Warum stellt sich oft für viele Outdoorbegeisterte, zählt doch für uns das Credo „Nichts mitnehmen ausser Bildern und Erinnerungen, nichts hinterlassen ausser Fusspuren“. Hier ist schon das erste Problem: Die Fusspuren können für Bodenbrüter bereits fatal sein und den Brutvorgang stören, ohne dass man es mit bekommt. Leider ist es auch so, dass auf einen verantwortungsbewussten Hobbyisten locker 10 Spontannaturliebhaber gehören, deren Credo eher „Wir trampeln durch die Heide, wir trampeln durch den Wald!“ sein dürfte.
In mehreren Gesprächen mit der Naturschutzwacht haben sich da Vorgänge gezeigt, die ich schlicht nicht möglich gehalten hätte. Angefangen bei Drohnenfliegern, die Wildtiere verletzt haben, über Fluschäden durch Lagerbau bis hin zu Autowäsche im Bergfluss war alles dabei. So waren beispielsweise die Gemeinden um das Karwendel, Vorderriss, Wallgau, Lengriess und Bad Tölz, in der Vergangenheit relativ tolerant, mussten aber wegen Mißbrauchs in den vergangenen 10 Jahren deutlich die Schrauben anziehen.
Tatsächlich haben wir schon meterhohe Lagerfeuer gesehen und Autoteile im Fluss gefunden. Auch die Spuren kleinerer Lager waren oft ein Beispiel für „Wir trampeln…„.
Was muss man nun beachten? Generell gilt, NSGs oder gleichgestellte Areale sind immer ausgewiesen und durch Schilder gekennzeichnet. Es gibt Onlinedienste (siehe unten) und natürlich auch zuständige Stellen, meist die Landratsämter, die behilflich sein können. Meistens ist auf den bekannten Schildern (Grünes Dreieck mit Vogeldarstellung) auch ein Hinweisschild über geltende Bestimmungen ausgewiesen.
Fehlt dieses, sollte man mindestens folgende Einschränkungen beachten:
- Kein offenes Feuer (gilt auch für Kocher), kein Zelten, kein Drohnenfliegen
- Kein Pflücken von geschützten Blumen und Pflanzen
- Tiere sind an der Leine zu halten, Hundekot ist einzusammeln
- Tiere dürfen nicht durch Lärm oder Annäherung gestört werden (Wegegebot)
- Müll ist mitzunehmen
- Ist ein Aufenthaltsverbot in der Nacht genannt, so gilt die meist von 22:00h bis 06:00h. Nachtparkplätze sind meist ausgewiesen. Info: Es kam öfters zu Verfahren wegen ordnungswiedrigen Zeltens im NSG, obwohl die betreffenden Personen nur am Rand geparkt hatten und wo ganz wo anders waren. Hier macht es Sinn, GPX Daten der Tour zu speichern.
Welche Möglichkeiten hat man, um seinem Hobby nachzugehen und nicht dem Gesetz in Konflikt zu kommen?
Die einfachste Option ist natürlich die Vorbereitung. Hat man vorab mit dem Landratsamt gesprochen, sich die Einschränkungen notiert und Übernachtungsplätze recherchiert (es gibt immer mehr ausgewiesene Lagerplätze in Deutschland, in den bergen bieten sich sowohl Schutzhütten als auch die Einrichtungen des DAVs an (vorher natürlich die Modalidäten it dem DAV klären). Ist man vor Ort, sollte man sich informieren und im Idealfall das gespräch mit der Naturschutzwacht suchen. Hier sollte man mindestens den namen des Ansprechpartners notieren, etwaige Zusagen am besten jedoch schriftlich bestätigen lassen.
Hat man sich verlaufen, die Strecke verkalkuliert oder sich verletzt, ist ein Notbiwak in der Regel immer erlaubt. Es sollte klar sein, dass kein Parkranger ein Zeltlager 500m neben dem Parkplatz als Notbiwak gelten lässt.
In der Kurzfassung kann man sagen:
- Informiert euch vorab, plant eure Tour gründlich
- Kaltverpflegung oder flammenlose Hitzepacks sind anzuraten
- Lasst euch Zusagen schriftlich geben
- Lärmt nicht, reisst nichts raus
- Zelten und Feuer im NSG sind immer ein NoGo!
Dann sollte es keine Probleme geben!
Ich habe eine Liste von Hilfsmitteln zusammen gestellt, die euch die Planung etwas erleichtern kann:
- Map2Fly ( map2fly.flynex.de/ ) Eigentlich für Drohnengedacht, man kann aber auswählen was einem angezeigt wird, die Sperrzonen der Flughäfen einfach deaktivieren, und Übrig bleiben NSGs, VSGs und neuerdings auch die FFHs.
- Der Bayernatlas ( geoportal.bayern.de/bayernatlas ) Gutes Kartenmaterial für Bayern
- Info NSGs ( wikipedia.org/wiki/Naturschutzgebiet_(Deutschland) ) Erläuterungen zu den Naturschutzgebieten
- Mehr Berge ( http://mehr-berge.de/legal-biwakieren ) Eine tolle Liste von Lagerplätzen bei mehr-berge.de
Haftungsausschluss: Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar und basiert lediglich auf eigenen Recherchen. Er entbindet nicht von eigener Recherche.
Quellenangaben:
Text NSGs aus wikipedia.de.org
Kartenausschnitt von Geoportal Bayern
Aufnahme NSG Schild und weitere Grafiken von W. Ruf
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